Werbung durch Namensnennungen und Verlinkungen ohne Auftrag. Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar!
Aktualisierte Fassung des Beitrags vom 4. April 2020
Über kurz oder lang fragen sich die meisten Blogger, ob sich damit nicht ein bisschen oder mehr Geld verdienen lässt. So wird aus vielen Hobbyblogs im Lauf der Zeit ein gewerblicher Blog. Gewerblich ist ein Blog übrigens schon, wenn man auch nur ein einziges PR-Muster vorstellt. Ein bisschen gewerblich zu sein, gibt es ebenso so wenig, wie ein bisschen schwanger zu sein.
Dieser Blog ist vom ersten Tag an gewerblich, weil ich ihn als selbstständige Person betreibe. Weil das so ist, habe ihn dann irgendwann zum offiziellen Unternehmensblog von image&impression gemacht, damit der Zusammenhang deutlich ist. Wenn man dann eh schon gewerblich tätig ist, kann man überlegen, welche Optionen zum Geldverdienen mit der Bloggerei zu einem passen. Aktuell gibt es bei mir
- Anzeigen in Form bezahlter Blogartikel
- Anzeigen als Banner in der Fußzeile
- Kaffeekasse
- VG Wort
und ich verrate Dir heute Details der einzelnen Umsatzmöglichkeiten und wie sie funktionieren.
Anzeigen in Form vom bezahlten Blogartikeln
Wenn ein Kunde einen Artikel gegen Bezahlung buchen möchte, kommt er entweder direkt auf mich zu oder über eine Agentur. Es gibt auch Portale zur Vermittlung, bei denen man sich als Blogger registrieren und für Kooperationen bewerben kann. Es wird verhandelt, wie lang der Artikel sein möge, wie es mit der Bebilderung aussieht und ob es weitere Bedingungen gibt.
Weil ein Leser vor dem ersten Wort, das beworben wird, erkennen können muss, dass es ein bezahlter Beitrag ist, steht das Wort Anzeige als erstes in der Überschrift. Wenn Du das Wort Anzeige im Suchfeld eingibst, findest Du eine Aufstellung der bezahlten Beiträge in diesem Blog. Die Beiträge bleiben in der Regel laut Vereinbarung mit dem Kunden mindestens ein Jahr online.
Es gibt bei bezahlten Beiträgen manchmal die Optionen, Gastbeiträge oder Pressemitteilungen zu veröffentlichen, was ich aber Stand heute ablehne. Ich schreibe Texte für Anzeigen lieber selbst anstatt Pressemitteilungen nach dem Gießkannenprinzip zu veröffentlichen, weil sie im Stil dann besser zu meinem Blog passen, es kein duplizierter Inhalt im Internet ist und ich selbst entscheiden kann, was ich schreiben und veröffentlichen möchte.
Anzeigen als Banner in der Seitenleiste oder Fußzeile
Eine weitere Möglichkeit der Anzeigenschaltung besteht darin, in der Sidebar oder Fußzeile Banner zu platzieren, die nur für einen bestimmten Zeitraum online sind. Für einen Monat oder ein Quartal kannst Du eine Grafik am vereinbarten Ort sehen, die mit einem Link zum Auftraggeber verbunden ist.
Über der Grafik steht Anzeige, um das zu verdeutlichen, wobei es durch den Banner an sich auch bereits als Werbung für den Leser zu erkennen sein dürfte. Um auf der sicheren Seite zu sein, kennzeichne ich aber auch diese Banner als Anzeige. Es ist für mich gar kein Thema zu zeigen, wofür ich Geld erhalte.
Diese Banner verschwinden nach Ablauf des Buchungszeitraums wieder. Ein Beispiel dafür findest Du aktuell gerade in der Fußzeile. Manchmal veröffentliche ich den Banner auch noch zusätzlich in einem Beitrag, um auch die Leser darauf aufmerksam zu machen, die über Feedreader lesen, die die Fußzeile nicht anzeigen.
Kaffeekasse
Bei den bisherigen Optionen wird ein Vertrag mit mir geschlossen und Betrag für eine konkrete Leistung vereinbart. Anders sieht es aus bei der Kaffeekasse. Die Kaffeekasse ist eine Art virtuelle Trinkgeldkasse.
So wie Du einem Straßenmusiker etwas in seinen Instrumentenkoffer geben kannst, wenn Dir die Musik gefällt, kannst Du einen Beitrag in meine virtuelle Kaffeekasse geben, wenn Du einen Blogbeitrag honorieren möchtest. Die finanzielle Wertschätzung ist freiwillig.
Einem Straßenmusiker kannst Du auch ein Lächeln schenken oder einfach weiter gehen, obwohl Dir die Darbietung gefallen hat. Das geht hier genauso und ist ebenso in Ordnung.
Eine Alternative zum Lächeln ist beispielsweise ein Kommentar oder das Teilen von Beiträgen in sozialen Netzwerken. Es gibt online genauso viele Wege, jemandem Wertschätzung für seine Arbeit entgegenzubringen, wie offline.
Dennoch freue ich mich natürlich, ebenso wie ein Straßenmusiker, wenn meine Kaffeekasse ab und an klingelt. Das Trinkgeld ist als Dank für das verstehen, was dieser Blog Dir an Mehrwert bietet – Unterhaltung, Aufschlauung in Farb- und Stilfragen, Stylingtipps oder was auch immer. Selbstverständlich wird das Trinkgeld ebenso versteuert wie alle anderen Einnahmen.
Affiliate Links
Es gibt Unternehmen, die Bloggern und Websitebetreibern ein sogenanntes Affiliate-Programm anbieten. Das sieht in der Regel vor, dass auf der Website Produkte vorgestellt und zum Anbieter verlinkt werden. Klickt ein Besucher auf den Link und kauft dieses oder ein anderes Produkt, bekommt der Websitebetreiber eine Provision für den Verkauf. Weil die Klicks und Käufe ausgewertet werden, ist dafür unbedingt ein Hinweis in der Datenschutzerklärung zu machen und die Links müssen als Affiliate Links zu erkennen sein.
Ich habe bis Mitte 2020 das Partnerprogramm von Amazon genutzt. Finanziell hat sich aber für mich von den hier vorgestellten Optionen am wenigsten gelohnt. Der Erlös betrug knapp 100 Euro im Jahr. In Summe ist der Betrag schön, aber er ist mühsam verdient, wenn er denn überhaupt zusammen kommt.
Zu beachten ist dabei auch noch, dass ich den Umsatz vierteljährlich steuerlich melden musste, weil ich umsatzsteuerpflichtig bin und Amazon in Luxemburg sitzt und die Umsatzsteuer in Deutschland nicht zahlt. Dazu reicht die übliche Umsatzsteuervoranmeldung ans örtlich zuständige Finanzamt nicht aus, sondern man braucht eine weitere Steuernummer, die sogenannte Teilnehmernummer, und muss zusätzlich quartalsweise sogenannte Zusammenfassende Meldungen (ZM) beim Bundeszentralamt für Steuern pünktlich einreichen.
Für jemanden, der seine Buchhaltung nicht selbst macht oder es nicht so mit Zahlen hat, kann das mühsam sein. Zumal der Umsatz, wie alle anderen Einnahmen auch, steuerpflichtig ist. Bei gesetzlich Versicherten kommt ggf. noch der Krankenkassenbeitrag auf den Gewinn hinzu. Es ist also gut zu überlegen, ob das den Aufwand lohnt, denn es kostet Zeit, die Links zu erstellen, einzubauen und zu prüfen und die Datenschutzerklärung dazu auf Stand zu halten.
Es gibt außerdem Anbieter von Affiliate-Programmen, die verschiedene Onlineshops im Portfolio haben und Du Dir aussuchen kannst, von welchen Shops auf Deinem Blog Banner angezeigt werden dürfen. Bezahlt wird da ebenso nur der Umsatzanteil, der über den Weg von Deinem Blog dorthin generiert wurde. Das habe ich vor Jahren ausprobiert und es kamen kaum 10 Euro über Monate zusammen. Dafür sah mein Blog aber in der Zeit aus wie eine Werbeplattform. Da habe ich beschlossen, nur einzelne Banner gegen Festpreis von ausgesuchten Kunden zu veröffentlichen – siehe oben.
Diese Affiliateprogramme können sich lohnen, wenn man hochpreisige Artikel darüber verkauft, welche mit hohem Provisionsanteil – der hängt bei Amazon zum Beispiel von der Warenart ab – oder ein Artikel sich sehr oft verkauft. Für einzelne Aktionen wie eine Spendensammlung für einen Sportverein oder einen Kindergarten kann sich das lohnen, wenn die Nutzer motiviert werden, über den Link zu bestellen. Für Vergleichsportale lohnt sich das, weil die Beiträge lange aktuell sind und vermutlich viel geklickt werden.
VG Wort
Die Verwertungsgesellschaft Wort, kurz VG Wort (Werbung), ist laut deren Website
“… ein Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung, in dem sich Autoren und Verlage zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen haben. Zweck des nicht gewinnorientierten Vereins ist es, die ihm vertraglich anvertrauten Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche seiner Mitglieder und Wahrnehmungsberechtigten treuhänderisch wahrzunehmen. Dies bedeutet unter anderem, eine angemessene Vergütung der Autoren und Verlage sicherzustellen und Geld von denjenigen zu kassieren, die das geistige Eigentum anderer nutzen. Die aus zahlreichen Quellen vereinnahmten Gelder werden anschließend nach festgelegten Verteilungsplänen an Autoren und Verlage weitergeleitet.”
VG Wort
Kurz gesagt: Dort können Autoren und Journalisten Texte einreichen und Geld dafür bekommen, dass diese Texte verbreitet wurden. Du kennst bestimmt den Hinweis in Büchern und Zeitschriften, dass diese nicht kopiert werden dürfen. Das hat den Sinn, dass die Texte nicht verbreitet werden, ohne dass der Verlag und Autoren daran verdienen. Aber was ist mit Bücherhallen, dem Lesezirkel, Kopien an Schulen und Schulbüchern? Da nutzen unzählige Leser ein Buch, aber es wird nur einmal gekauft. Genau dafür ist die VG Wort da. Du bekommst je nach Auflage und Verbreitung Deiner Werke jährlich einen Anteil ausgeschüttet.
Meldefähige Artikel müssen mindestens 1800 Zeichen inklusive Leerzeichen enthalten. Das entspricht aber etwa 300 Wörtern und die haben fast alle meine Beiträge, die nicht gerade Ohne Worte heißen. Die Beiträge müssen im letzten Jahr bis zum Meldezeitpunkt mindestens 1500 Mal angeklickt worden sein.
Meine Blog wurde, siehe Presse/PR, in 2019 von durchschnittlich 638 Besuchern pro Tag angeklickt. Es zählen aber nicht die Besucher pro Tag auf dem Blog, sondern die Besucher eines einzelnen Beitrags pro Jahr. Das heißt, Dauerbrennerbeiträge, die immer wieder über Suchmaschinen angezeigt und angeklickt werden, können jahrelang immer wieder meldefähig sein. Es werden jedes Jahr von neuem die Besucher gezählt.
Der auszuschüttende Erlös dafür hat sich in den Jahren von 2016 bis 2019 von 20 Euro auf 35 Euro pro Blogbeitrag erhöht. Auch das ist ein Grund, dass es sich jetzt eher lohnt, sich dort zu registrieren, als noch einige Jahre früher, als ich das letzte Mal diese Option geprüft habe.
Eine fantastische Anleitung, wie das mit dem Einbauen der Zählpixel von VG Wort und dem ganzen Procedere darum herum bei WordPress funktioniert, habe ich in dem Beitrag VG Wort – Nebenher Geld verdienen mit dem Blog (Werbung) gefunden. Ohne den wäre ich aufgeschmissen gewesen bei der Einrichtung.
Zu beachten: Digitale-Dienste-Gesetz und Google-Richtlinien
Beim Geldverdienen mit einem Blog ist das Digitale-Dienste-Gesetz, kurz DDG, zu beachten. Das Wort Gesetz deutet, dass ein Verstoß rechtliche Konsequenzen haben kann. Das kann teuer werden. Auch wenn ich oben die Kennzeichnung als Anzeige oder Werbung erwähnt habe, möchte ich hier inhaltlich nicht weiter darauf eingehen, weil ich keine Rechtsberatung machen darf, und bitte darum, auch in Kommentaren darüber nicht diskutieren. Letztlich läuft es laienhaft formuliert immer darauf hinaus, dass ein Verbraucher Werbung in jeder Form erkennen können muss, bevor er sich inhaltlich mit ihr beschäftigt – also keine Schleichwerbung erfolgt.
Die Google-Richtlinien (Werbung) sind kein Gesetz, sondern nur Richtlinien, die Google als mächtigste Suchmaschine herausgibt. Dort steht unter anderem, was Websitebetreiber einzuhalten haben, damit Google sie in ihren Suchergebnissen anzeigt. Dabei gibt es bei den Links zu fremden Webseiten verschiedene Code-Möglichkeiten.
Die Bots von Google verfolgen Links zwischen Websites, um deren Verbindungen zu checken. Je mehr Websites untereinander vernetzt sind, umso höher stuft Google deren Relevanz für Suchende ein. Frei nach dem Motto: Wer viele Freunde hat, ist aus gutem Grund beliebt. Bezahlte Links möchte Google dabei nicht verfolgen, weil bezahlte Freunde eben keine echten sind. Das war die einfache Version für Nicht-Blogger. Wer dazu technische Fragen hat, kann die gerne an mich richten.
Da mir wichtig ist, dass mein Blog bei Google in den Suchtreffern erscheint, und bitte auf der ersten Seite bei den wichtigen Keywords, halte ich mich an diese Richtlinien. Auch wenn ich selbst die baumpflanzende Suchmaschine Ecosia (Werbung) nutze, wo es geht, ist Google mein wichtigster Leserlieferant und ich möchte dort keinesfalls blockiert werden. Deshalb lehne ich Angebote für bezahlte Beiträge mit Verstößen gegen die Google-Richtlinien, und diese Anfragen bekomme ich zuhauf, grundsätzlich ab.