Disclaimer
Beitrag aktualisiert am 3. September 2023 zur Verlängerung der Umkehr der Beweislast
Dieser Beitrag stellt keine Rechtberatung dar. Er ist aus bestem Wissen und Gewissen aus Sicht einer Verbraucherin geschrieben und bezieht sich primär auf die Reklamation von Bekleidung, wobei die gesetzlichen Grundlagen natürlich auch für andere Produkte gelten, unter Umständen aber andere Fristen gelten können.
Mir ist wichtig, dass es sich bei Reklamationen um berechtigte Anliegen handelt und dass es nicht darum geht, zu Ende der Garantie- oder Gewährleistungszeit für abgetragene Sachen das Geld wieder zu bekommen und Dinge für lau genutzt zu haben. Schwarze Schafe gibt es überall, aber an die richtet sich dieser Artikel nicht.
Kaufbeleg vorlegen zur Reklamation von Ware
Bei dem Beitrag über Nachhaltigkeit bei Kleidung ging es in den Kommentaren bei der der Frage, wie lange Kleidung halten soll, um das Thema Reklamationen, wenn Kleidung Mängel aufweist. Leserin bu ergänzte dabei
“Die Kunden sollten bitte auch immer dran denken, Kassenbelege eine gewisse Zeit aufzubewahren. Der Einzelhändler braucht auch bei einer Reklamation einen Nachweis, dass die Ware dort gekauft wurde.”
Für mich ist es selbstverständlich, Kassenbelege aufzubewahren. Von Kunden und Freunden weiß ich aber, das die meisten die Kassenzettel nicht aufbewahren oder nicht wieder finden, wenn sie gebraucht werden. Ich bewahre den Kaufbeleg zusammen mit allen relevanten Zetteln, die an der Ware befestigt waren, und herausgeschnittenen Etiketten zusammengetackert auf.
Wenn Du den Kassenzettel nicht mehr hast, kann unter Umständen auch die Abbuchung auf dem Kontoauszug oder der Kreditkartenabrechnung hilfreich sein als Nachweis, weil manchmal anhand der Details auf dem Auszug der Händler die Buchung bei sich nachvollziehen kann.
Die Etiketten von der Ware können für Dich hilfreich sein, um nachzusehen, ob Du die Kleidung wirklich sachgemäß behandelt hast. Für den Händler stehen manchmal Chargennummer darauf oder andere Codes, die bei der Nachverfolgung der Produktion helfen, um Fehler intern überprüfen zu können.
Der Bon ist wichtig als Nachweis, wo und wann Du die Ware zu welchem Preis gekauft hast. Außerdem ist es bei Scannerkassensystemen einfacher, die Ware zu retournieren, wenn der Barcode oder die dazugehörige Nummer vorhanden ist.
Aufbewahrung von Kaufbelegen
Ich habe ein Fächermappe in DIN A5 in der ich die Belege des Jahres getrennt nach Kleidungsbelegen, sonstigen Einkaufsbelegen, Retourenbelegen und Kontoauszügen sammle. Dieses System hat sich seit 1991 bewährt. Am Ende des Jahres schaue ich, welche Belege ich davon archivieren möchte und welche entsorgt werden können.
Ein Beleg über Sneakersocken für 3 Euro geht am Jahresende in den Müll, denn den werde ich sicher nicht mehr brauchen. Aber den Beleg über eine Winterjacke bewahre ich so lange auf, wie ich sie habe, denn wenn mir jemand in drei Jahren auf dem Weihnachtsmarkt einen Glühwein darüber kippt und die Flecken nicht herausgehen, brauche ich ggf. den Kaufbeleg für die Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Versicherungen erstatten meiner Erfahrung nach nur volle Kaufbeträge inkl. Umsatzsteuer, wenn die Belege vorliegen. Du tust also gut daran, Belege nicht nur für Reklamationsfälle aufzubewahren, sondern auch als Nachweise für Missgeschicke oder die Hausratversicherung, wenn die Bude abfackelt oder Starkregen Deinen Kellerschrank unter Wasser setzt. Unabhängig davon, ob die Versicherung den Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert ersetzt, ist der Kaufbetrag zu belegen.
Die Belege, die ich über das Kalenderjahr hinaus aufbewahren möchte, lege ich in einen Briefumschlag in DIN A5 und schreibe Kaufbelege Jahr …. Kleidung und Sonstiges darauf. Wenn die Belege nicht in einen Umschlag passen, bekommen Kleidung und sonstige Belege jeweils einen eigenen.
Die Umschläge lagern im Keller in einem Regal neben dem Karton mit den Garantiebelegen und Gebrauchsanleitungen von Elektrogeräten. Da ich recht genau weiß, in welchem Jahr ich etwas gekauft habe, finde ich Belege bei Bedarf mit diesem System mit einem Griff. Alle paar Jahre schaue ich die alten Jahrgänge durch, welche Belege ich davon noch brauche. Dann kann das meiste davon weg.
Bei Onlinekäufen ohne Papierbeleg kannst Du die E-Mail mit der Rechnung in einem Rechnungsordner im Mailsystem archivieren oder als PDF auf dem PC in einem Ordner für Belege nach Jahren sortiert speichern. Papierbelege könnte man einscannen oder fotografieren und ebenso ablegen. Ich weiß aber nicht, ob alle Versicherungen und Läden digitale Kopien akzeptieren, da diese vervielfältigt werden können, ohne das man es sieht. Deshalb bewahre ich sicherheitshalber die Papierbelege im Original auf.
Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
Die Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers unabhängig von der Gewährleistung. Eine Garantie kann sich auf das ganze Produkt oder Teile seiner Funktion beziehen und gilt für einen bestimmten Zeitraum. Zum Beispiel kann ein Hersteller einer Outdoorjacke drei Jahre Garantie auf die Wasserdichtigkeit des Obermaterials geben. Eine Garantie kann die Gewährleistung nicht einschränken, sondern nur parallel oder erweiternd gegeben werden.
Gewährleistung, auch Mängelhaftung genannt, ist vom Gesetz vorgeschrieben. Für die Gewährleistung übernimmt der Verkäufer die Haftung. Du musst Dich also an den Händler und nicht an den Hersteller wenden, um die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Der Verkäufer haftet für Mängel, die zum Kaufzeitpunkt bereits vorhanden waren, selbst wenn diese noch nicht sichtbar waren. Die gesetzliche Gewährleistung dauert zwei Jahre.
Beweislast bei Reklamationen
Die Tücke bei der Gewährleistung ist, dass sich nach zwölf Monaten (Stand 1. Januar 2022 – vorher waren es nur sechs Monate) die Beweislast umkehrt. Wird der Mangel in den ersten zwölf Monaten nach dem Kauf reklamiert, muss der Kunde nicht beweisen, dass er an dem Mangel unschuldig ist, weil davon auszugehen ist, das der Mangel bereits da war, wenn er in so kurzer Zeit auftritt.
Nach zwölf Monaten bis zum Ende der zwei Jahre liegt die Beweislast anders herum: Der Käufer muss dann dem Händler gegenüber nachweisen, dass er den Mangel nicht verursacht hat durch falsche Verwendung oder normalen Verschleiß.
Dennoch sollte man sich bei berechtigten Reklamationen auch nach Ablauf von zwölf Monaten nicht davon abhalten lassen, diese gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen, wenn man sich sicher ist, dass man nicht für den Mangel an der Ware verantwortlich ist.
Ein gutes Beispiel dafür ist eine leichte Daunenjacke von mir, bei der sich nach knapp eineinhalb Jahren in der ersten Wäsche eine Naht aufgelöst hat, so dass die Daunen im Trocknungsvorgang herausgeflogen sind. An der offenen Naht war deutlich zu erkennen, dass die Nahtzugabe für stabile Haltbarkeit zu gering ist. Genau genommen hatte sich nicht die Naht gelöst, sondern der Stoff sich an der Kante aus der Naht gedröselt, wie man das absichtlich machen kann, wenn man Etiketten als Kleidung lösen möchte, ohne die Naht aufzutrennen.
Das ist ein versteckter Mangel, der beim Kauf nicht zu sehen war, aber nicht von mir verursacht wurde. Den Kaufpreis habe ich gegen Rückgabe der Jacke erstattet bekommen. Ich hatte Glück, dass mir kein Nutzungsentgelt abgezogen wurde, denn ich hatte die Jacke einige Zeit in Verwendung.
Reklamieren von reduzierter Ware
Wenn Ware reduziert gekauft wurde, ändert das nichts an den Bedingungen für die Reklamation, so lange der Reduktionsgrund nicht der reklamierte Mangel ist.
Wenn ich eine Jacke mit einer offenen Naht wegen der offenen Naht günstiger erhalte, ist die offene Naht später selbstverständlich kein Reklamationsgrund.
Verliert die Jacke aber in der Wäsche Größe, Farbe oder Form oder der Reißverschluss geht kaputt, ist das reklamierfähig. Reduzierte Ware kann vom Umtausch ausgeschlossen werden, aber nicht generell von Reklamationen.
Ware defekt und was nun?
Wenn Du berechtigt Ware reklamierst, gibt es verschiedene Möglichkeiten, das abzuwickeln. Der Händler kann die defekte Ware gegen neue gleichwertige tauschen oder die Ware reparieren lassen. Das nennt sich Nacherfüllung und steht im BGB unter §439. Wenn das nach zweimaliger Durchführung nicht zur einwandfreien Behebung des Schadens geführt hat, kannst Du weitere Rechte geltend machen. Bei der Nacherfüllung durch Tausch oder Reparatur kannst Du sinnvolle Fristen setzen, die der Händler einhalten muss.
Bei Nichteinhaltung der Fristen zur Nacherfüllung oder der Nacherfüllung an sich kannst Du laut §440 BGB vom Kauf zurück treten und Geldrückzahlung verlangen. Wichtig: Wenn Du die Ware unter diesen Umständen zurückgibst, hast Du ein Recht auf Geld. Du brauchst keinen Gutschein des Ladens zu akzeptieren. Unter Umständen ist es allerdings für den Händler zulässig, Dir ein Nutzungsentgelt vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen, wenn Du die Ware länger verwendet hast.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, wenn Du die Ware behalten möchten möchtest, den Kaufpreis laut §441 BGB nachträglich zu mindern, wenn die Sache durch den Mangel weniger Geld Wert ist. Das ist so, als wenn Du im Laden eine Jacke mit Fleck kaufst und sie Dir wegen des Flecks günstiger zum Kauf angeboten wird, nur dass das nicht beim Kauf, sondern nachträglich verhandelt wird.
Noch ein Tipp zur Rückgabe der Ware: Händler möchten saubere Ware in den Händen halten, also wasche zum Beispiel waschbare Kleidung vor der Retoure.
Warum überhaupt etwas reklamieren?
Ich kaufe etwas, um es im Rahmen seiner Funktion zu nutzen, zu einem Preis, den es mir zu dem Kaufzeitpunkt Wert ist. Wenn dieser Nutzen nicht mangelfrei gewährleistet ist, ärgere ich mich und möchte das klären. Entweder bekomme ich heile Ware, bezahle im Nachhinein weniger oder trete vom Kauf zurück und bekomme den Kaufpreis erstattet.
Der eine Punkt ist, dass ich kein Geld zu verschenken habe und nicht frisches Geld aus meiner Kasse für Ersatzware ausgeben möchte. Der andere Punkt ist der, dass Verkäufer oder Hersteller manchmal auch dankbar sind, wenn sie erfahren, dass verkaufte Ware Fehler aufweist, weil sie so eine Chance bekommen, die Fehler bei künftigen Produktionen auszumerzen.
So hat der Händler zwar vielleicht eine Kaufrückabwicklung an den Hacken, aber wenn ich nicht reklamiere, sondern mich nur ärgere, verliert er vielleicht den Kunden und nicht nur den einmaligen Umsatz. Wenn das ganze Chargen betrifft, kann er einen Schwung Kunden auf einmal verlieren, wenn er von dem Mangel keine Kenntnis erhält.
Jede Firma, die Wert auf Kundenbindung legt, wird mangelfreie Ware verkaufen wollen und sollte meiner Ansicht nach ein Interesse daran haben, berechtigte Reklamationen im Sinn des Kunden abzuwickeln. Dass es hilfreich ist, das Thema kundenseitig freundlich, sachlich und gut vorbereitet anzugehen, brauche ich nicht zu erwähnen, oder?